Sie möchten Ihre Zahnarztpraxis verkaufen? Dann steckt der Teufel oft im Detail und nicht selten werden bereits kleine Fehler hart bestraft: Dies zeigen wirtschaftliche Veränderungsprozesse immer wieder, aber in nur wenigen Bereichen gilt dies so sehr wie bei der Praxisabgabe.
Wenn Sie als niedergelassene Zahnärztin oder Zahnarzt meinen, dass Sie vor vielen Jahren bereits einmal eine Praxis erworben haben und dass es somit nicht so schwierig sein kann, nunmehr das Gegenteil zu tun und die eigene Praxis zu verkaufen, so ist Vorsicht geboten!
Beim Verkauf einer Zahnarztpraxis lauern viele Fallstricke, die den Erfolg dieses wichtigen Schrittes gefährden können. Diese Fehler bei der Zahnarztpraxis-Abgabe können nicht nur finanzielle Einbußen zur Folge haben, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unser Artikel beschreibt sieben kritische Fehler, die es beim Verkauf einer Zahnarztpraxis zu vermeiden gilt. Von der Unterbewertung der Praxis über rechtliche Nachlässigkeiten bis hin zur schlechten Vorbereitung – diese Todsünden sollten jedem Praxisinhaber bewusst sein.
Verkauf der Praxis ohne professionelle Wertberechnung
Es gibt dutzende Wege, den Kaufpreis einer Praxis von Zahnärzten vor dem Verkauf taxieren zu lassen. Die Literatur dazu füllt Bibliotheken. Wenngleich die Ergebnisse unterschiedlich ausfallen, so sollten Sie doch die Mühen und Kosten einer professionellen Praxisbewertung nicht scheuen. Wenn Sie sich auf eine schlichte Einigung im Gespräch mit dem Übernehmer einlassen und später erfahren, dass der Verkehrswert Ihrer Praxis 30.000,00 € höher lag, dann ist das Ärgernis groß.
Sie vergessen das KZV-Management
Wenngleich bei Zahnärztinnen und Zahnärzten die Bedarfsplanung und damit Nachbesetzungsverfahren für Vertragszahnarztsitze wegfallen, so gilt es dennoch, die KV-Seite nicht außer Acht zu lassen und frühzeitig Kontakt zum Zulassungsausschuss der zuständigen KZV aufzunehmen. Hier gibt es viele Fallstricke, die es zu bedenken gilt. In dem parallel zu fertigenden Praxiskaufvertrag sind korrespondierende aufschiebende Bedingungen für die Zulassungsebene unerlässlich.
Praxisabgabe Zahnarzt: kein Gewährleistungsausschluss, keine Rechnungsabgrenzung
Es soll Praxisabgeber geben, die sich mit ihrem Wunschnachfolger mündlich einigen und dann selber in wenigen Worten einen Vertrag vom Reißbrett aus zusammenschustern. Wesentliche Klauseln, wie beispielsweise der Ausschluss der Gewährleistung für die gebrauchten Inventargegenstände der Praxis, werden dabei sehr leicht vergessen. Wer – um anderes Beispiel zu nennen – die Rechnungen für den Zeitraum nach der Zahnarzt-Praxisabgabe nicht sauber gegenüber dem Übernehmer abgrenzt, bleibt im schlimmsten Fall auf vielen laufenden Kosten sitzen.
Diese Frage und noch viele mehr stellen Sie sich? Wir haben die richtigen Antworten für Sie.
Sie informieren Ihre Arbeitnehmer nicht (richtig)
Ein verbreiteter Rechtsirrtum ist, dass Arbeitnehmer gleichsam „mit verkauft“ werden. Viele Abgeber wissen nicht, dass jeder Arbeitnehmer im Falle eines Zahnarztpraxis Verkaufs, also bei dem Übergang des Betriebs, bei dem der Arbeitnehmer angestellt ist, ein Widerspruchsrecht hat. Dieses Widerspruchsrecht ist nur binnen eines Monats nach ordnungsgemäßer und rechtssicherer Bekanntgabe des Betriebsübergangs auszuüben. Es gibt Praxisabgeber, die ihre Mitarbeiter nach einigen Gläsern Wein in einer Rede auf der Weihnachtsfeier feierlich über den Betriebsübergang am 01. Januar des Folgejahres mündlich informieren. Damit ist der Informationspflicht nicht genüge getan und die Arbeitnehmer können, da die Widerspruchsfrist dann erst gar nicht zu laufen beginnt, auch noch viele Monate nach dem Praxisübergang widersprechen – was bedeutet, dass sie Arbeitnehmer des (längst im Ruhestand befindlichen) Abgebers geblieben sind. Eine äußerst unangenehme Situation.
Verkauf der Praxis ohne Blick in den Mietvertrag
Sofern Sie nicht der Eigentümer Ihrer Praxisräumlichkeiten sind, sondern, wie in den meisten Fällen, diese anmieten, empfiehlt sich eine vertiefte rechtliche Prüfung Ihres Mietvertrags. Denn nicht jeder hat einen Vermieter, der ihm wohlgesonnen ist. Fehlt im Mietvertrag eine Nachfolgeklausel, so ist es möglich, dass der Vermieter die Praxisübergabe bereits auf mietvertraglicher Ebene unterbindet, indem er den Übernehmer als Mieter blockiert. Denn dass man stets ein Kündigungsrecht hat, wenn man einen Nachmieter stellt, ist ein weiterer landauf, landab vertretener Rechtsirrtum.
Sie nutzen Musterverträge
Warum den Praxiskaufvertrag professionell erstellen lassen, wenn man ihn auch kostenlos im Internet findet? Ganz einfach: Bei Musterverträgen sind die Probleme vorprogrammiert. Dies gilt für alle Verträge aus dem Internet, sogar und in nicht unerheblichem Maße auch für die Musterverträge der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Es soll Abgeber gegeben haben, die im Netz auf einen österreichischen Vertrag gestoßen sind und aufgrund der gleichen Sprache nicht gemerkt haben, dass der gesamte Vertrag nach dem österreichischen Recht konzipiert war. Da ist das Kind dann bereits unwiederbringlich tief in den Brunnen gefallen.
Sie fangen zu spät an
Wann ist für einen Zahnarzt der passende Zeitpunkt für eine Praxisabgabe?
Die Abgabe Ihrer Praxis als Zahnarzt verlangt eine frühzeitige Auseinandersetzung von bestenfalls 5 Jahren. Der passende Zeitpunkt ist abhängig von Ihrer derzeitigen Situation. Dabei sollten einige Aspekte beachtet werden: der Einkommensverzicht, der Gewinn durch den Verkauf und weitere persönliche Lebensziele. Wegen des großen Organisationsaufwands und der Komplexität einen geeigneten Nachfolger für Ihre Zahnarztpraxis zu finden, empfehlen wir Ihnen die juristische Beratung durch einen Experten.
Warum wird es für Zahnärzte immer schwieriger, die eigene Zahnarztpraxis zu verkaufen?
Der Verkauf einer Zahnarztpraxis ist eine komplexe und oft herausfordernde Angelegenheit. In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen in der Zahnmedizin deutlich gewandelt, was viele Zahnärzte vor neue Herausforderungen stellt. Von Marktveränderungen über die Erwartungen junger Zahnärzte bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen – all diese Faktoren spielen eine entscheidende Rolle im Verkaufsprozess.
- Marktveränderungen und demografischer Wandel: Der Markt für Zahnarztpraxen ist schwieriger geworden, da viele etablierte Zahnärzte in den Ruhestand gehen und gleichzeitig weniger junge Zahnärzte eigene Praxen gründen möchten. Dies führt zu einem Überangebot an Praxen auf dem Markt.
- Geänderte Anforderungen junger Zahnärzte: Junge Zahnärzte haben andere Erwartungen an eine Praxis. Sie bevorzugen moderne, gut ausgestattete Praxen und legen Wert auf eine gute Work-Life-Balance, die oft leichter in Anstellungsverhältnissen zu realisieren ist.
- Rechtliche und regulatorische Hürden: Neue gesetzliche Anforderungen, etwa im Bereich Datenschutz und Hygiene, machen den Verkauf komplizierter. Praxen müssen bestimmte Standards erfüllen, was zusätzliche Investitionen erfordern kann.
- Wirtschaftliche Erwägungen: Die wirtschaftliche Lage einer Praxis spielt eine entscheidende Rolle. Eine Praxis, die nicht gut aufgestellt ist, wird schwerer einen Käufer finden. Potenzielle Käufer analysieren die finanzielle Gesundheit der Praxis genau.
- Vorbereitung und Timing: Eine langfristige und gut durchdachte Vorbereitung auf den Verkauf ist entscheidend. Viele Zahnärzte unterschätzen den Zeitaufwand und die Komplexität des Verkaufsprozesses.
Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu fällen und unterstützen Sie bei allen Schritten der Abgabe.
Zahnarztpraxis Verkauf an einen Investor
Viele Ärzte haben bei einem Verkauf an einen Investor die Sorge, den Gestaltungsspielraum für Ihre eigene Praxis zu verlieren, jedoch bringt der Verkauf an Investoren wie eine MVZ-Kette viele Vorteile mit sich. In unserer Beratung legen wir viel Wert darauf, einen Investitionspartner für Sie zu finden, mit dem Sie sich wohlfühlen und mit dem Sie sowohl finanzielle als auch strukturelle Gewinne machen.
Mit Ihrer Zahnarztpraxis Teil einer Kette zu werden, lohnt sich aus vielen Gründen…
Finanzielle Vorteile eines Verkaufs an einen Investor
- geringere unternehmerische Risiken
- deutlich höherer Kaufpreis als bei einem Verkauf an eine Privatperson
- lukrative Earn-Outs als finanzielle Anreize für Praxisabgeber bei guter Leistung
- finanzwirtschaftliche Synergieeffekte in Bezug auf Materialwirtschaft und Personalvermittlung und -weiterbildung
Strukturelle Vorteile eines Verkaufs an einen Investor
- unproblematische Nachfolge
- Synergieeffekte in Bezug auf die Nutzung einer gemeinsamen Infrastruktur für Einkauf und Services
- mehr Patienten erreichen durch eine gemeinsame Marketingstrategie
- einfacher Zugang zu effektiven Fortbildungsmöglichkeiten
- geldwerte Vorteile wie Firmenwagen
- wertvoller Wissensaustausch mit Zahnärzten der MVZ-Kette
Ein Verkauf einer Zahnarztpraxis hat viele Vorteile und das erkennen auch immer mehr Praxisinhaber. Wir unterstützen Sie dabei den Wert Ihrer Praxis hervorzuheben und sich damit attraktiver für Investoren zu präsentieren.
Wie läuft der Verkauf einer Zahnarztpraxis ab?
Sie sind überzeugt, dass Sie Ihre Zahnarztpraxis an einen Investor verkaufen möchten, aber können sich noch nicht vorstellen, wie die Praxisabgabe abläuft? Unsere Experten haben viel Erfahrung und Know-how und begleiten Sie in allen Schritten des Verkaufsprozesses.
Typischer Verkaufsablauf einer Zahnarztpraxis
- Beratung & Planung des Abgabeprozesses mit unseren Experten
- umfangreiche Praxisbewertung
- Kontaktaufnahme der Investoren beim Praxisinhaber
- Aufsetzen einer Absichtserklärung/ Letter of Intent als Grundlage für die spätere Verhandlung
- Beurteilung der Zahnarztpraxis und Bewertung durch den potenziellen Käufer
- in Begleitung eines Fachanwalts wird der Kaufvertrag aufgesetzt
- bei Einigung wird der Vertrag unterschrieben und die Übergabe-Formalitäten werden eingeleitet
- offizielle Übergabe und Abschluss aller notwendigen Anträge
Als Verhandlungspartner an Ihrer Seite sind wir stets bemüht, die besten Konditionen für Sie zu verhandeln. Der Verkaufsprozess einer Praxisabgabe als Zahnarzt kann zwischen unseren Projekten variieren, gestaltet sich in den meisten Fällen aber in den oben genannten Schritten.
Sie haben Ihre Zahnarztpraxis erfolgreich verkauft. Welche Veränderungen bedeutet das nun für Ihre Arbeit? In den meisten Fällen ändert sich an Ihrer täglichen Arbeit kaum etwas. Sie profitieren von den neuen Vorteilen als Teil einer MVZ-Kette, ohne dass Sie in Ihrer Führung als Praxisleitung eingeschränkt werden.
Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin mit einem unserer kompetenten Experten. Wir freuen uns Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer Zahnarztpraxis begleiten zu dürfen.