Ein Praxisverkauf kann viele Vorteile bieten, wie etwa einen bestehenden Patientenstamm, eine fertig eingerichtete Praxis und die daraus folgende Planungssicherheit. Daneben stellen sich jedoch auch Herausforderungen, die zu beachten sind, unter anderem was im Fortgang mit dem Praxispersonal geschieht. Den daraus ergebenden Problemen kann durch eine frühzeitige Planung entgegengewirkt werden.
Wie sind die gesetzlichen Regelungen?
Der Gesetzgeber legt in § 613a BGB klare Regeln für die Fortgeltung von Arbeitsverhältnissen bei einem „Betriebsübergang“, also dem Firmenverkauf im Rahmen der Praxisabgabe fest: der Nachfolger tritt kraft Gesetzes als Arbeitgeber in die bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Dies gilt auch in Bezug auf Arbeitnehmer, die krank sind oder sich gerade in Elternzeit befinden.
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Wie sieht es jedoch aus, wenn das Personal nicht übernommen werden soll?
Personalübergabe beim Praxisverkauf: Darauf sollten Sie außerdem achten
Es bietet sich an bereits langfristig im Vorhinein zu planen. Bereits jetzt sollte in Arbeitsverträge geschaut und gegebenenfalls gekündigt werden. Eine Kündigung aus sonstigen, nicht betriebsbedingten Gründen bleibt nämlich weiterhin möglich.
Zusätzlich müssen im Rahmen der Überleitung die Informationspflichten beachtet werden. Dies ist gerade deswegen so wichtig, weil jeder Arbeitgeber im Falle einer Praxisabgabe, also bei dem Übergang des Betriebs, bei dem der Arbeitgeber angestellt ist, ein Widerspruchsrecht hat. Für dieses Widerspruchsrecht gilt eine Frist von einem Monat ab ordnungsgemäßer Bekanntgabe des Betriebsübergangs. Wird jedoch den hohen Form- und Inhaltsanforderungen nicht genügt, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen und die Arbeitnehmer können auch noch viele Monate nach dem Praxisübergang widersprechen. Übt der Arbeitnehmer sein Widerspruchsrecht dann noch aus, wäre der Abgeber auch lange nach der Übernahme noch Arbeitgeber – ein unerwünschtes Ergebnis. Deswegen bietet es sich an Hilfe in Anspruch zu nehmen, um den strengen Vorschriften Genüge zu tun und dieses Ergebnis zu vermeiden.
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