Was wir leisten
Der Prozess eines Verkaufs an den Investor oder eine größere Praxisgruppe ist sehr umfangreich: Steuern, Recht und Wirtschaft sind zu beachten
Seit Jahren begleiten wir zahlreiche Projekte im Bereich der Marktkonsolidierung durch Gründung von MVZ-Ketten. Hier beraten wir sowohl Investoren aus dem In- und Ausland auf Käuferseite als auch in großer Zahl das Pendant, nämlich solche Praxisinhaber, die ihre Praxis verkaufen möchten und sich zugleich eventuell noch in der neuen Trägergesellschaft mit einbringen möchten. Vieles ist möglich.
Wenngleich diese Entwicklungen teils kritisch gesehen werden, so gibt es jedoch eine nicht zu unterschätzende Vielzahl an Vorteilen, die im Trend der Zeit liegen. MVZ-Strukturen erleichtern die Arbeit für Heilberufe, die eine Anstellung gegenüber einer freiberuflichen Tätigkeit in eigener Niederlassung bevorzugen. Ärzte und Zahnärzte, die ihre Praxis abgeben wollen, finden leichter einen Abnehmer und erzielen weit höhere Verkaufspreise, als dies noch vor wenigen Jahren der Fall war. Hinzu kommen handfeste wirtschaftliche Vorteile, wie die Möglichkeiten eines gemeinsamen Einkaufs, gemeinsamer Marketing-Strategien (Corporate Identity) und anderer praxisübergreifender zentraler Services (Personal, Terminmanagement, etc.). Um diese Vorteile umfassend für sich auszuschöpfen und anfallende Risiken zu minimieren, ist die Beratung durch spezialisierte Fachanwälte unerlässlich.
Wenn Investoren an Sie herangetreten sind oder Sie planen, Ihre Praxis in naher Zukunft abzugeben und diese für Investoren attraktiv machen wollen, treten Sie gerne an uns heran.
Unsere qualifizierten Experten helfen Ihnen dabei mit Rat und Tat.
Diese Frage und noch viele mehr stellen Sie sich? Wir haben die richtigen Antworten für Sie.
Wir bereiten Sie auf die Praxisabgabe vor – das zahlt sich (auch finanziell) aus
Wir mindern die Risiken ihrer Praxisabgabe
Im Wirtschaftsleben steckt der Teufel im Detail und nicht selten werden bereits kleine Fehler hart bestraft. Dies zeigen Veränderungsprozesse immer wieder – aber in wenigen Bereichen gilt dies so sehr wie bei der Praxisabgabe. Wenn Sie vor vielen Jahren Ihre Praxis unfallfrei erworben haben und meinen, dass es somit nicht so schwierig sein könne, nunmehr die eigene Praxis zu verkaufen, so ist hier Vorsicht geboten! Es gibt viele Fehler, die man machen kann. Wir nennen sie auch…
…die 7 Todsünden der Praxisabgabe:
Worstcase: Der Kaufpreis fällt deutlich zu niedrig aus.
Wer hier Fehler macht, riskiert die rechtliche Grundlage seiner Praxis
Die Gefahr ist groß, nachträglich auf Kosten sitzen zu bleiben/für Mängel des Praxisinventars zu zahlen
man bleibt Arbeitgeber – das wird teuer
Transaktion wird kurz vor ihrem Ende blockiert
Ungenauigkeiten führen nachträglich zu kostspieligen Auseinandersetzungen
um das oben genannte zu vermeiden, braucht es Zeit. Empfehlung: Mind. 18 Monate vorher beginnen
Wir steigern die Attraktivität Ihrer Praxis:
Nachdem Investoren in den vergangenen Jahren – teils zu horrenden Kaufpreisen – versuchten, alles zu kaufen, was nicht niet- und nagelfest war, sieht das heute anders aus. Es ist eine zunehmend strategische Ausrichtung bei den Praxiseinkäufen sowie sinkende Kaufpreise zu erkennen. Da zudem immer mehr Zahnärzte verstanden haben, dass die Gelegenheit zum gewinnbringenden Verkauf der eigenen Praxis noch nie so gut war, ist auch das Angebot an Praxen und damit die Auswahl der Investoren gestiegen.
Aus diesen Gründen ist man als verkaufsbereiter Praxisinhaber gut beraten, die Attraktivität seiner Praxis frühzeitig für Investoren zu optimieren.
Dabei kommt es nicht mehr ausschließlich auf die kurzfristige Ertragskraft bzw. den EBITDA (Rohgewinn) an. Maßgeblich sind folgende 6 Tugenden der Zahnarztpraxis (Grafik rechts).
6 Tugenden der Zahnarztpraxis:
Wir machen unser Wissen zu Ihrem Geld
Der Verkauf der eigenen Praxis an eine MVZ-Kette bietet auf Seiten des Abgebers, neben einer unproblematischen Nachfolge, viele weitere Vorteile. Für Inhaber eigener Praxen eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, Ihre Praxis unter Wahrung der eigenen Anstellung an externe Investoren zu verkaufen. Nicht nur entledigt sich der Praxisabgeber dadurch im Idealfall vieler unternehmerischer Risiken. Der Verkauf an Investoren lohnt sich auch finanziell enorm. Die Investoren zahlen, zumindest bei guter Verhandlung, ein Vielfaches des sogenannten EBITDA (also vereinfacht gesagt des Rohgewinns vor Abschreibungen). Dieses sogenannte EBITDA-Multiple entspricht, je nach Investor, dem Faktor 5-8. Es kann mithin ein Kaufpreis erzielt werden, der bei einem Verkauf an eine Privatperson undenkbar wäre. Bleibt der Abgeber sodann nach dem Verkauf weiter in dem neu gegründeten MVZ tätig, wird häufig ein sogenanntes Earn-Out vereinbart. Dabei handelt es sich um einen finanziellen Anreiz für den Praxisabgeber, der in der Regel als zahnärztlicher Leiter des neuen MVZ tätig wird, um auch künftig gute Leistungen zu erbringen. Mithilfe von erfahrenen und rechtlich versierten Beratern gelingt es nicht nur, hohe Faktoren („Multiples“) sowie ein hohes Gehalt zu vereinbaren.
Daneben können bei guter Verhandlung weitere positive Konditionen durchgesetzt werden, wie etwa ein Dienstwagen, Fortbildungsbudgets und –tage sowie (falls gewünscht) eine führende Tätigkeit des Praxisabgebers in der MVZ-Gruppe.
Auch für die Praxis als solche kann es sich wirtschaftlich lohnen, Teil einer Praxiskette zu werden: Durch die Möglichkeiten eines gemeinsamen Einkaufs, gemeinsamer Marketing-Strategien (Corporate Identity) und anderer praxisübergreifender zentraler Services lassen sich Synergie-Effekte optimal nutzen.
Zusammenfassend ergeben sich durch die Praxisabgabe einige Vorteile.
Drei besondere Vorteile bei der Praxisabgabe
Freunden Sie sich mit dem Gedanken an Ihre Praxis sorgenfrei weiterzugeben.
An alles gedacht? Wir helfen den Abgabeprozess gewinnbringend abzuwickeln.
Wenn die Entwicklung der letzten Jahre eines gezeigt hat, dann ist es dies: Die Investoren sind da. Und sie sind kaufwillig. Daher macht es als interessierter Zahnarzt Sinn, sich das konkrete Vorgehen der Investoren einmal anzusehen. An dieser Stelle wollen wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Herangehensweise der Investoren vermitteln und Ihnen zeigen, wie wir Sie gewinnbringend bei allen Schritten unterstützen können. Im Rahmen des Praxisverkaufs an Investoren sind die folgenden sechs groben Projekt-Schritte zu unterscheiden, die im Einzelnen je nach Fallgestaltung variieren können. Dennoch gibt die Liste einen guten ersten Überblick über den Verkauf der Praxis an einen Investor.
Eine jede Transaktion beginnt mit der Kontaktaufnahme der Investoren beim Abgeber, welcher in der Sprache der Investoren „Target“ genannt wird. Häufig einigt man sich in dieser Phase bereits lose „per Handschlag“ auf die wesentlichen Eckdaten der Transaktion bzw. darauf, in Verhandlungen einzutreten.
Nun schließen die Parteien einen Letter of Intent (LOI) ab, bei dem es sich um eine Absichtserklärung handelt. Die beiden wichtigsten Klauseln in einem LOI sind die Verhandlungsexklusivität sowie die Vertraulichkeit der Verhandlungen.
Nicht selten wird auch ein sog. „Memorandum of Understanding“ (MoU) abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen ausführlicheren LOI, der mit mehr oder weniger stark konsentierten Verhandlungs-Vorergebnissen angereichert wird.
Bereits der LOI oder MoU sollte nicht vorschnell unterzeichnet werden. Denn obwohl darin grundsätzlich nur unverbindliche Absichtserklärungen festgehalten werden, verweisen einige Investoren in den späteren Verhandlungen auf die bereits im LOI oder MoU niedergelegten Konditionen.
Was dann folgt ist die aus dem amerikanischen Gesellschaftsrecht kommende „Sorgfältigkeitsprüfung“ – die „Due Diligence“ (DD). Hier versuchen sich die Käufer im Vorfeld ein möglichst genaues Bild von allen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten des „Targets“ – also der zu kaufenden Zahnarztpraxis – zu machen. Dies läuft so ab, dass ein digitaler Datenraum geschaffen wird, in dem der Abgeber alle Dokumente, die die Praxis betreffen, restlos einzustellen hat. Diese werden sodann von verschiedenen Beratern in einem DD-Report auf Herz und Nieren geprüft. Dieser Report ist Grundlage für die weitere Verhandlung. Die Inhalte der Verhandlungen sind in solchen Transaktionen stets ähnlich: Es wird vor allem über den EBITDA-Multiple und das Earn Out-Multiple verhandelt.
Gute, rechtlich versierte und erfahrene Berater schaffen es hier von Beginn an, die Interessen des Verkäufers konsequent zu vertreten, um so maximale Multiples und weitere positive Konditionen auszuhandeln.
Bei der Vertragsgestaltung liegt das Augenmerk vor allem auf dem Entwurf eines Kaufvertrags über die Praxis sowie – falls der Praxisabgeber weiterhin als zahnärztlicher Leiter in dem (neu gegründeten) MVZ weiterarbeiten möchte – eines Anstellungsvertrags. Der Kaufvertrag kann – je nach gegebener Praxisstruktur – entweder als reiner Praxiskauf oder aber als Kaufvertrag über die bereits existente Gesellschaft des Abgebers (Share Deal/Asset Deal) ausgestaltet werden.
Da in aller Regel die Anwälte der Investoren die Vertragsgestaltung übernehmen, ist eine fein säuberliche und kritische Überprüfung dieser Verträge durch einen vom Praxisabgeber beauftragten Fachanwalt unerlässlich, um schwerwiegende Fehler (zu geringer Kaufpreis, Gehalt, etc.) zu vermeiden. Dies setzt zwangsläufig voraus, dass die Verträge in schriftlicher Form geschlossen werden. Darauf sollten Sie unbedingt bestehen.
Um sämtliche Risiken auszuschließen, sind noch weitere vertragliche Gestaltungserfordernisse, beispielsweise im Hinblick auf den Mietvertrag der Praxis, auf Zusatzvereinbarungen zu den Anstellungsverträgen der in der Praxis beschäftigten Zahnärzte und weitere vertragliche Themen.
Sind alle Verhandlungen abgeschlossen und wurde in allen Punkten Einigkeit erzielt, können die Verträge unterschriftsreif ausgestaltet werden. Es kommt dann zum sog. „Signing“. Gleichzeitig oder kurz danach müssen die nötigen Antragsformulare für die Anträge auf Zulassung der Praxis als MVZ und auf Genehmigung der Beschäftigung des Abgebers als zahnärztlicher Leiter des MVZ für den zu ständigen Zulassungsausschuss der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung vorbereitet werden. Bei der Bewältigung dieser bürokratischen Hürden helfen wir schnell und für Sie unkompliziert.
Vorausgesetzt, der Zulassungsausschuss genehmigt die Anträge, folgt das sogenannte „Closing“. Damit ist die Übergabe der Praxis in tatsächlicher und wirtschaftlicher Hinsicht an die Investoren gemeint. In der täglichen Arbeit ändert sich dabei für diejenigen Abgeber, die selber als zahnärztlicher Leiter des neu entstandenen MVZ dort weiterarbeiten, nahezu nichts.
Scheuen Sie sich nicht, uns für eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung zu kontaktieren.
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