Die Praxisräume beim Praxisübergang

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Für Ärztinnen und Ärzte, die eine bereits etablierte Praxis übernehmen möchten, sind die Praxisräume ein zentraler Aspekt der Übernahme. Ihr Erhalt bietet nicht nur logistische Vorteile, sondern auch rechtliche und wirtschaftliche Chancen. Die bereits genutzten Praxisräume erfüllen in der Regel sämtliche gesetzliche Anforderungen – sei es in Bezug auf Hygienevorschriften oder das Baurecht. Dies erspart nicht nur kostspielige Umbauten, sondern ggfs. auch langwierige Abstimmungen mit den zuständigen Behörden.

 Von herausragender Bedeutung ist jedoch der Aspekt der Patientenbindung. Der Verbleib in den gewohnten Praxisräumlichkeiten und die fortlaufende Betreuung des bestehenden, an den Standort gebundenen Patientenstamms sind entscheidend für den sogenannten „Goodwill“ einer Praxis. Nur mit Übernahme der Praxisräume geht ein großer Teil dieses immateriellen Werts erfolgreich über.

Rechtliche Sicherheit bei Ihrem Praxisübergang

Ein Praxisübergang bringt viele rechtliche Fragen rund um Ihre Praxisräume mit sich. Vermeiden Sie teure Fehler und sorgen Sie für eine lückenlose Absicherung Ihrer Verträge und Mietverhältnisse. Unsere Experten unterstützen Sie mit einer individuellen Rechtsberatung, um Ihren Übergang reibungslos zu gestalten.

Die Miete von Praxisräumen

Die Übernahme der Praxisräume ist grundsätzlich von dem Abschluss eines Mietvertrags abhängig. Hier gibt es für durch den Verkäufer angemietete Praxisräume zwei Möglichkeiten: Entweder tritt der Käufer in den ursprünglichen Mietvertrag der Praxis im Wege einer Überleitungsvereinbarung ein oder es wird ein neuer, separater Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen.

Im ersten Fall ist eine Überleitungsvereinbarung erforderlich, die neben der Zustimmung der Verkäufer- und Käufer- auch die der Vermieterseite umfasst. Durch diese Überleitungsvereinbarung tritt der Käufer der Praxis in den bestehenden Mietvertrag zwischen Verkäufer und Vermieter und damit auch in sämtliche Rechte und Pflichten des Verkäufers in Bezug auf den Mietvertrag ein. Eine gründliche Prüfung des bestehenden Vertrages ist daher unverzichtbar, um etwaige vertragliche Regelungen zu identifizieren, die im Rahmen der Übernahme angepasst oder ergänzt werden müssen. Besonders wichtig ist hierbei die klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten von Käufer und Verkäufer, um zu verhindern, dass eine der Parteien für Verpflichtungen der anderen einstehen muss.

Sollte der Übergang des Mietvertrags aufgrund Widerspruchs des Vermieters nicht möglich sein oder die Konditionen ungünstig erscheinen, bietet sich die Verhandlung eines neuen Mietvertrags an.

Die Vereinbarung eines neuen Mietvertrags geht häufig mit einer größeren Belastung des Mieters im Gegensatz zum ursprünglichen Mietvertrag einher. Umso wichtiger ist rechtlicher Beistand, der die Interessen des Käufers in angemessener Weise vertritt. Besondere Beachtung finden sollten bei den Vertragsverhandlungen insbesondere Konkurrenzschutzklauseln, Nachmieterklauseln und Regelungen zur Mietdauer. Da nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit der Vermieter grundsätzlich berechtigt ist, das Mietverhältnis mit ordentlicher Frist zu kündigen, ist es ferner ratsam, zusätzlich zu einer festen Mindestlaufzeit Optionsrechte zu vereinbaren. Diese gewähren dem Mieter Sicherheit, indem sie ihm ermöglichen, die Dauer und Fortsetzung des Mietverhältnisses zu beeinflussen.

Der Kauf von Praxisräumen

Als Alternative zur Anmietung der Praxisräume bietet sich der Kauf der Immobilie an. Diese Option ist freilich nur dann relevant, wenn der Eigentümer der Räumlichkeiten bereit ist, zu verkaufen und wenn auf Käuferseite das nötige Investitionsvolumen vorhanden ist. Der Erwerb der Praxisräume kann sich jedoch als attraktive Möglichkeit der langfristigen Vermögensbildung und steuerlichen Optimierung erweisen.

Bevor eine Entscheidung getroffen wird, sollte jedoch eine fundierte Beratung durch Experten eingeholt werden, um die Vor- und Nachteile einer solchen Investition sorgfältig abzuwägen. Der Kauf einer Praxisimmobilie erfordert eine umfassende Prüfung der rechtlichen und steuerlichen Implikationen sowie eine genaue Einschätzung der zukünftigen Marktbedingungen.

Fazit

Die Beibehaltung der Praxisräume bietet Ärztinnen und Ärzten, die eine bestehende Praxis übernehmen möchten, zahlreiche Vorteile. Sie erleichtert den Übergang, spart Zeit und Kosten und sichert den Fortbestand des Patientenkreises. Ein frühzeitiger und umfassender rechtlicher Beistand ist daher von zentraler Bedeutung, um die bestmögliche Lösung für alle Parteien zu finden und etwaige rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Gerne unterstützen wir Sie bei den erforderlichen rechtlichen Schritten für einen erfolgreichen Übergang.

Björn Papendorf, LL. M.
Dr. Tobias Witte
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