Streit um MVZ-Regulierungsgesetz – neueste Entwicklung

Wird es ein MVZ-Regulierungsgesetz geben? Diese Frage beschäftigte in diesem Jahr medizinische Versorgungszentren in Deutschland. Das Ziel der MVZ-Regulierung ist es insbesondere, die Tätigkeit von Investoren auf dem deutschen ambulanten Gesundheitsmarkt weiter einzuschränken und eine patientenorientierte ambulante Versorgung weiter zu verstärken. 

Durch den weiteren Anstieg investorengetragener MVZ vornehmlich in Ballungsgebieten, befürchten die Kritiker einen zu starken Fokus auf Leistungen, die gut skalierbar sind und den medizinischen Versorgungszentren potentiell einen höheren Umsatz einbringen. Sie befürchten, die Fokussierung auf das Patientenwohl sei gefährdet. Während auf Bundesebene im Bundesgesundheitsministerium (BMG) weiter an ersten Gesetzesentwürfen gefeilt wird, preschen die Länder mit einem eigenen Regulierungsvorschlag vor.

Der Bundesrat hat in seiner 1034. Sitzung am 16. Juni 2023 eine Entschließung „Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes“ gefasst. Eine konkrete Frist zur Umsetzung gibt es allerdings nicht.

MVZ-Regulierungsgesetz: die wesentlichen Inhalte des Erschließungsantrags

Der Entschließungsantrag, den die Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gestellt haben, beinhaltet 5 Kerninhalte:
  1. Räumliche Größenordnung bei der Gründung von MVZ ist auf einen bestimmten Radius vom Trägerkrankenhaus aus begrenzt. Die Grenze „soll“ bei 50 km liegen, verbunden mit Ausnahmen bei nicht überversorgten Gebieten.
  2. Versorgungsspezifische Einschränkungen (5 bzw. 10 %) unter Beachtung regionaler Versorgungsanteile der zu gründen beabsichtigten MVZ (analog zum vertragszahnärztlichen Bereich, vgl. § 95 Abs.1b SGB V).
  3. Wegfall der Möglichkeit des Verzichts zugunsten der Anstellung im MVZ (§ 103 Abs. 4a SGB V).
  4. Wegfall der Möglichkeit für MVZ-Träger, sich ohne die Benennung eines konkreten Nachfolger-Arztes auf eine ausgeschriebene Arztstelle zu bewerben (§ 103 Abs. 4 SGB V).
  5. Einführung eines MVZ-Registers, das die MVZ-Inhaberstrukturen offenlegt.

Die Inhalte des Antrags sollen dafür sorgen, dass nicht das Kapitalinteresse der Investoren, sondern das Wohl der Patienten im Mittelpunkt steht.

Obgleich die Gesetzgebungskompetenz beim Bund und nicht bei den Ländern liegt, sind die Forderungen ernst zu nehmen. Abzuwarten gilt es, wie sich der Bund, vornehmlich das BMG, und sodann die Gremien (Gesundheitsausschuss, Bundestag) hierzu positionieren wird.

Gerne stehen wir Ihnen auch in Bezug auf die aktuellen politischen Diskussionen rund um MVZ zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an und diskutieren Sie mit uns die Chancen und Risiken neuer gesetzlicher Regelungen für Sie und die ärztliche Tätigkeit.

Kritik an der MVZ-Regulierung

Diese von einzelnen Landesgruppen initiierten Änderungsvorschläge werden heftig kritisiert. So heißt es vielerorts: Die zusätzlichen restriktiven Versorgungshöchstquoten würden eine flächendeckende medizinische Versorgung erschweren. Die vorgeschlagenen Beschränkungen würden dafür sorgen, dass eine wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung nicht mehr gewährleistet sei. Außerdem seien medizinische Versorgungszentren in Trägerschaft von Krankenhäusern eine gute Lösung, dem immer gravierender merklichen Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Viele ambulant tätigen Ärzte stünden kurz vor dem Ruhestand und die Eröffnung neuer MVZ solle besser attraktiv gestaltet und nicht eingeschränkt werden.

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