Short Facts
- Hamburg und Umgebung
- Einzelpraxis
- Allgemeine Zahnheilkunde
- Oralchirurgie, PA, Prothetik
- mind. 3 BHZ oder Möglichkeit der Erweiterung
- barrierefrei und gut angebunden
- Tätigkeits- / Übernahmebeginn: ab sofort
- Übernahme oder zunächst (eigene) Anstellung (des/der Abgebenden) möglich
Praxisbeschreibung
Leistungsspektrum und Behandlungsmethoden
Neben dem klassischen zahnärztlichen Leistungsspektrum soll die zukünftige Praxis inhaltlich durch mehrere fachliche Schwerpunkte ergänzt werden. Geplant ist ein breites Angebot in der allgemeinen Zahnheilkunde sowie in der zahnärztlichen Chirurgie bis hin zur Oralchirurgie. Dazu gehören insbesondere Implantationen, prothetische Versorgungen und die Parodontologie mit einem Fokus auf parodontalchirurgische Behandlungen.
Ergänzend ist die Diagnostik und Therapie von CMD vorgesehen. Für ein patientenorientiertes Behandlungskonzept sollen zudem Eingriffe unter Sedierung sowie in Narkose möglich sein. Abgerundet wird das Profil durch Leistungen im Bereich der ästhetischen Zahnmedizin, einschließlich Anwendungen mit Botox und Hyaluron.
Beruflicher Werdegang
Die Zahnärztin verfügt über Erfahrung in der allgemeinen Zahnheilkunde sowie in oralchirurgisch geprägten Praxisstrukturen. Stationen umfassten Münster – allgemeine Zahnheilkunde – Schwerpunkt Implantologie, Hamburg – oralchirurgische Überweiserpraxis – MKG-orientierte Praxis sowie eine allgemein-zahnärztliche Tätigkeit in Hamburg. Darüber hinaus erfolgte die Übernahme chirurgischer Leistungen für mehrere Standorte.
Lage und Beschreibung der Praxis
Gesucht wird eine Praxis in Hamburg. Wichtig sind eine gute Erreichbarkeit und eine insgesamt passende Anbindung. Barrierefreiheit ist ausdrücklich gewünscht.
Bei der Ausstattung wird eine Praxis mit mindestens drei Behandlungszimmern bevorzugt. Sofern aktuell nur zwei Behandlungszimmer vorhanden sind, sollte idealerweise die Möglichkeit zur Erweiterung bestehen; mehr Behandlungszimmer sind entsprechend willkommen. Ein Praxisbetrieb im Mietverhältnis ist möglich; ein Erwerb der Praxisräumlichkeiten ist nicht Voraussetzung.
Zeitpunkt der Praxisübernahme
Eine Übernahme ist grundsätzlich kurzfristig bzw. ab sofort möglich. Gleichzeitig besteht Offenheit für Gespräche und flexible Übergangslösungen. So kann zunächst auch eine Mitarbeit als angestellte Zahnärztin erfolgen, um die Praxis und Abläufe kennenzulernen. Ebenso ist vorstellbar, dass der/die Abgeber:in im Rahmen einer Übergangsphase weiterhin als angestellte/r Zahnärztin/Zahnarzt in der Praxis tätig bleibt.
Wir beraten Sie zum richtigen Vorgehen.