Praxiswertermittlung: Darauf kommt es an

Ist die Entscheidung zum Verkauf der eigenen Arzt- oder Zahnarztpraxis gefallen, steht für viele Ärzte und Ärztinnen zunächst der Verkaufspreis im Fokus. Bei der Frage, welcher Preis realistisch und fair ist, spalten sich jedoch mitunter die Geister. Während potentielle Käufer und Käuferinnen naturgemäß möglichst wenig zahlen wollen, wollen Verkäufer und Verkäuferinnen auf der anderen Seite möglichst hohe Verkaufspreise erzielen. Enttäuschte Erwartungen und emotionsgeladene Preisverhandlungen lassen sich jedoch, genau wie ein Verkauf unter Wert, nur durch eine transparente Praxisbewertung vermeiden. Doch worauf kommt es Investoren bei der Bewertung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis an? Diese Frage führt häufig zu Verunsicherungen bei den Praxisinhabern und Praxisinhaberinnen, da es keinen rechtlich verbindlichen Weg der Praxisbewertung gibt, sondern stattdessen eine Vielzahl von unterschiedlichen Bewertungsmethoden. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und unterstützen Sie Schritt für Schritt!

Worauf kommt es Investoren an?

Für Investoren sind Praxen von besonderem Interesse, die aufgrund eines stabilen Geschäftsmodells in der Lage waren, ihren Umsatz über die letzten Jahre kontinuierlich zu steigern. Dabei spielen der Standort und die Ausstattung der Praxis oft eine tragende Rolle.

Im Kern kommt es daher bei jeder von Investoren durchgeführten Bewertung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis auf zwei Dinge an: den materiellen und den immateriellen Wert. Diese Komponenten bilden die Grundlage der meisten Bewertungsmethoden und sind damit ausschlaggebend für eine aussagekräftige Beurteilung. 

Der materielle Wert umfasst jegliche vorhandenen Vermögenswerte und wird daher auch als sogenannter „Substanzwert“ bezeichnet. Darunter fallen beispielsweise das Mobiliar, medizinische Geräte, Materialien und sonstige im Eigentum der Praxis stehende Güter, wie gegebenenfalls auch die Praxisimmobilie selbst. 

Der immaterielle Wert, oder auch „Goodwill“ genannt, umfasst hingegen alle ideellen Aspekte einer Praxis und spiegelt damit das vorhandene Umsatzpotential wieder. Dazu zählen insbesondere die Lage der Praxisräumlichkeiten, die Expertise der Mitarbeiter und die Patientenzahlen sowie die organisatorischen Arbeitsweisen und digitalen Infrastrukturen. 

Da Investoren als Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) in Form einer GmbH tätig sind, kommen für diese insbesondere Praxen in Frage, dessen Verkäufer oder Verkäuferin samt Praxisteam bereit sind, auch nach dem Verkauf für einen gewissen Zeitraum als Angestellte im MVZ zu arbeiten.

Was sollte man bei einer Praxisabgabe beachten?

Diese Frage und noch viele mehr stellen Sie sich? Wir haben die richtigen Antworten für Sie.

Die gängigen Bewertungsmethoden

Die gängigsten Bewertungsmethoden stellen die sogenannte „Neue Ärztekammer-Methode“ und die „Modifizierte Ertragswert-Methode“ dar. 

Bei der Ärztekammer-methode wird zunächst ein übertragbarer Umsatz mittels der durchschnittlichen letzten drei Jahresumsätze errechnet. Dabei werden nicht übertragbare, wie beispielsweise außerordentliche und einmalige Erträge, abgezogen. Der übertragbare Umsatz wird daraufhin um die übertragbaren Kosten korrigiert. Zu diesen zählen beispielsweise Finanzierungskosten oder Abschreibungen. 

Aus diesen Berechnungen ergibt sich nach Abzug eines Unternehmerlohns ein durchschnittlicher zukünftiger Gewinn, welcher mittels Prognosemultiplikator multipliziert wird, um den immateriellen Praxiswert zu erhalten. Dieser Multiplikator liegt bei einer Einzelpraxis bei 2,0 und bei einer Berufsausübungsgemeinschaft bei 2,5.

Letztlich wird der immaterielle Wert mit dem materiellen Wert der Praxis addiert und ein Gesamtwert ermittelt. 

Da sich diese Methode stark auf die vergangenen Umsätze konzentriert und zukünftiges Potential außer Acht lässt, wird sie betriebswirtschaftlich stark kritisiert und folglich in der Regel nicht ausschließlich angewendet, sondern vielmehr in Kombination mit anderen Berechnungsmethoden. 

Die modifizierte Ertragswertmethode hingegen gilt als zutreffendstes Bewertungsverfahren und genießt als bisher einzige Methode auch gerichtliche Akzeptanz, da das Bundessozialgericht diese in einem Urteil vom 14.12.2011 als „geeignet“ anerkannt hat. Die modifizierte Ertragswertmethode basiert auf den Standards des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer.

Zunächst wird mittels Analyse der Umsätze der letzten drei bis fünf Jahre der zukünftig erwartete Überschuss errechnet, welcher dann hinsichtlich einmaliger Faktoren und Abschreibungen, welche in einem typischen Geschäftsjahr nicht anfallen, korrigiert wird. 

Anschließend wird ein Kapitalisierungszeitraum festgelegt, welcher wiederspiegeln soll, wie lange von bestehenden Strukturen, also dem Goodwill, profitiert wird. Dieser Zeitraum beträgt in der Regel zwei bis fünf Jahre. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird eine Zukunftsprognose erstellt, bei welcher subjektive und objektive Kriterien, welche sowohl wertsteigernd als auch wertmindernd sein können, berücksichtigt werden. 

Von dem daraus resultierenden Betrag werden ein Unternehmerlohn sowie Steuern abgezogen. Im letzten Schritt wird die Umsatzprognose mittels eines Kalkulationszinses auf den Zeitpunkt des Bewertungsstichtags abgezinst. Aus diesem Prozedere ergibt sich der immaterielle Wert einer Praxis, welcher dann gemeinsam mit dem materiellen Wert zu einem Gesamtwert zusammengerechnet wird. 

Checkliste: Welche Infos benötigen potentielle Investoren?

Potentielle Investoren sind zur Bewertung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis an einem umfassenden Praxisexposé interessiert, welches sich neben den wirtschaftlichen Kerndaten stark auf den Goodwill der Praxis konzentriert. 

Dazu werden unter anderem folgende Angaben benötigt:

Umso früher alle relevanten Informationen erfasst und Unterlagen von Ihnen gesammelt werden, desto reibungsloser verläuft der Prozess des Praxisverkaufs.

Fazit

Allein die Tatsache, dass keine rechtlich verbindliche Bewertungsmethode existiert zeigt, dass eine abgeschlossene Praxisbewertung kein in Stein gemeißeltes Ergebnis darstellt. Dennoch hilft eine solche dabei, etwaige Schwachstellen der eigenen Arzt- oder Zahnarztpraxis zu analysieren, Preisgrenzen abzustecken und die eigene Verhandlungsposition durch fundierte Feststellungen zu stärken. Da insbesondere ein Verkauf an Investoren, im Vergleich zu einem Verkauf an Privatpersonen, die Chance bietet, hohe Kaufpreise zu erzielen, sollten sich verkaufswillige (Zahn-)Ärzte und (Zahn-)Ärztinnen rechtzeitig mit den Kernaspekten auseinandersetzen, auf die es für Investoren besonders ankommt, damit der Praxisverkauf bestmöglich vorbereitet werden kann. Kontaktieren Sie uns gerne bei jeglichen Rückfragen rund ums Thema Praxisverkauf!
Björn Papendorf, LL. M.
Dr. Tobias Witte
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